Vor Ihrer ersten Behandlung benötigen Sie das Einverständnis Ihres Vorgesetzten, da alle GKV-Behandlungen über den Kassensitz der Praxis abgerechnet werden.

Telemedizin verstehen:
Ihr Einstieg in die digitale Patientenversorgung

Erfahren Sie, wie Sie als Ärztin oder Arzt telemedizinisch behandeln können – inkl. rechtlicher Grundlagen, technischer Anforderungen und der Abrechnung für Ihre Kassenärztliche Vereinigung. 

Was ist Telemedizin – und wie funktioniert sie für Ärztinnen & Ärzte?

Telemedizin beschreibt die medizinische Versorgung über räumliche Distanzen hinweg mithilfe digitaler Technologien. Ärztinnen und Ärzte nutzen dabei digitale Kommunikationsmittel, um Diagnosen zu stellen, Beratungen durchzuführen oder Behandlungen zu begleiten – ohne dass Patient:innen physisch in der Praxis anwesend sein müssen.

Es gibt verschiedene Formen der Telemedizin, u.a. die Videosprechstunde, die elektronische Patientenakte, Fernüberwachung chronischer Erkrankungen sowie telemedizinische Konsile zwischen Fachärzten.

Jede dieser Anwendungen bietet Möglichkeiten, medizinische Leistungen effizienter, flexibler und ortsunabhängig zu gestalten.

Die Videosprechstunde ist aktuell eine der am häufigsten genutzten Anwendungen der Telemedizin. Sie ermöglicht es, Patientinnen und Patienten per gesicherter Videoplattform zu beraten – ohne Praxisbesuch. Dabei gelten klare rechtliche und technische Anforderungen, die Ärztinnen und Ärzte erfüllen müssen, um diese Form der Versorgung gesetzeskonform anbieten zu können.

TELEMEDIZIN STARTEN

Voraussetzungen
für den Einstieg in die Telemedizin

Wer als Ärztin oder Arzt telemedizinisch tätig werden möchte, muss bestimmte rechtliche, technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Diese sollen sicherstellen, dass die digitale Versorgung medizinisch sinnvoll, datenschutzkonform und qualitativ hochwertig erfolgt.

Berufsrechtliche Zulässigkeit

Seit der Lockerung des Fernbehandlungsverbots ist die Videosprechstunde berufsrechtlich erlaubt – wenn die Behandlung ärztlich vertretbar und medizinisch sinnvoll ist. Ärzt:innen entscheiden, ob sich eine Konsultation per Video eignet oder ein persönlicher Kontakt notwendig ist.

Anmeldung bei der Kassenärztlichen Vereinigung

Niedergelassene Ärzt:innen, die gesetzlich versicherte Patient:innen per Video behandeln möchten, müssen die Durchführung der Videosprechstunde vorab bei ihrer KV anzeigen. Die Anmeldung ist Voraussetzung für die Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung.

Zertifizierter Videodienstanbieter

Für die Durchführung von Videosprechstunden ist ein durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifizierter Videodienstanbieter erforderlich. Nur diese Anbieter erfüllen alle Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und technische Stabilität – Grundvoraussetzungen für eine rechtssichere telemedizinische Versorgung.

TeleClinic zählt zu den in Deutschland zertifizierten Plattformen und unterstützt Ärzt:innen dabei, unkompliziert und effizient in die Telemedizin einzusteigen, u.a. durch strukturierte Terminvergabe, digitale Patientenakten und einen Support, der den Praxisalltag aktiv entlastet.

Abrechnungsmöglichkeiten

Videosprechstunden sind abrechnungsfähig. Die genaue Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung (EBM bzw. GOÄ) und variiert je nach Fachrichtung und Art der Leistung. Für gesetzlich Versicherte gelten bestimmte Höchstgrenzen für rein digitale Konsultationen.

Wenn Sie TeleClinic nutzen, wird die KV-Abrechnung für Sie vorbereitet. Nach der Behandlung können Sie mit wenigen Klicks die Abrechnung abschließen. TeleClinic erstellt für Sie automatisch eine separate Abrechnungsdatei, die Sie direkt bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung einreichen können.

RECHTSLAGE

Technische Voraussetzungen

Die Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte legt verbindliche Standards für die Durchführung von Videosprechstunden in der vertragsärztlichen Versorgung fest. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige und datenschutzkonforme telemedizinische Versorgung sicherzustellen. Dafür definiert sie Anforderungen an technische Verfahren, Informationssicherheit, Datenschutz sowie die Verantwortlichkeiten von Vertragsärzten und Videodienstanbietern. 

Informationssicherheit:

Die Übertragung von Videosprechstunden soll bevorzugt über Peer-to-Peer-Verbindungen erfolgen. Falls dies nicht möglich ist, müssen alternative Übertragungswege ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Inhalte der Videosprechstunde müssen während des gesamten Übertragungsprozesses Ende-zu-Ende verschlüsselt sein.

Datenschutz:

Vertragsärzt:innen müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Anforderungen an Vertragsärzte:

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten über die Durchführung der Videosprechstunde und die damit verbundene Datenverarbeitung zu informieren. Zudem müssen sie die Einwilligung der Patienten zur Nutzung des Videodienstes einholen.

Anforderungen an Videodienstanbieter:

Anbieter müssen nachweisen, dass sie die technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Sicherstellung, dass Inhalte der Videosprechstunde weder eingesehen noch gespeichert werden können.

So starten Sie Schritt für Schritt mit Telemedizin

Der Einstieg in die Telemedizin muss weder aufwendig noch kompliziert sein. Mit einer klaren Struktur und einem zertifizierten Partner gelingt der Start effizient und rechtskonform. Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei, Ihre Tätigkeit telemedizinisch zu erweitern.

1. Eignung prüfen

Überlegen Sie zunächst, ob und in welchem Umfang Telemedizin zu Ihrem Fachgebiet passt. Häufig eignen sich Verlaufskontrollen, Befundbesprechungen oder Erstgespräche ideal für die Videosprechstunde.

2. Anbieter für Videosprechstunde wählen

Wählen Sie einen von der KBV zertifizierten Videodienstanbieter aus. Achten Sie dabei auf Benutzerfreundlichkeit, technischen Support und Datenschutzstandards.

Unser Team nimmt sich gerne Zeit, um Ihnen die TeleClinic Plattform vorzustellen – melden Sie sich dafür einfach kostenfrei an und buchen Sie anschließend einen kurzen Termin.

3. Technische Ausstattung sicherstellen

Prüfen Sie Ihre vorhandene Hardware: Sie benötigen einen Computer oder Laptop mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Auch eine ruhige, abschließbare Umgebung für vertrauliche Gespräche ist notwendig.

4. Anmeldung bei der KV

Melden Sie die geplante Nutzung der Videosprechstunde bei Ihrer zuständigen KV an. Erst nach dieser Anzeige können Sie gesetzlich Versicherte per Video behandeln und Leistungen abrechnen.

5. Erste Behandlung durchführen

Binden Sie die Videosprechstunde in Ihre Terminplanung ein. Informieren Sie Ihr Praxisteam, definieren Sie geeignete Einsatzbereiche und schulen Sie gegebenenfalls zur technischen Handhabung.

Wer über TeleClinic behandelt, hat keinen zusätzlichen administrativen Aufwand. Die Plattform übernimmt die Terminvergabe, die Anamneseerhebung vor dem Gespräch sowie die komplette Patientenkommunikation. Da keine Behandlung von Bestandspatient:innen erfolgt, entfällt auch eine Schulung des Praxispersonals – TeleClinic funktioniert unabhängig vom bestehenden Praxissystem.

Das digitale Wartezimmer ist rund um die Uhr gut gefüllt. Sie können einfach und flexibel dann behandeln, wenn es in Ihren Tagesablauf passt – und direkt passende Fälle auswählen, die zu Ihrem Fachgebiet und Ihrer Verfügbarkeit passen.

Was darf ich?

Was darf ich nicht?

Mehr Zeit
fürs Wesentliche.