Vor Ihrer ersten Behandlung benötigen Sie das Einverständnis Ihres Vorgesetzten, da alle GKV-Behandlungen über den Kassensitz der Praxis abgerechnet werden.
Keine Möglichkeit zur Behandlung.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen aktuell keine Behandlungsmöglichkeit anbieten können. Sollte sich Ihr Anstellungsverhältnis ändern, kommen Sie gerne wieder auf uns zu.